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X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011

1.3.4 Open Government / Open Data

Der Begriff "Open Government" umschreibt allgemein Initiativen und Maßnahmen mit dem Ziel der Öffnung von Staat und Verwaltung gegenüber allen gesellschaftlichen Gruppen (Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern). Open Government gliedert sich dabei in drei wesentliche Themenbereiche:

  • Transparenz (Offenlegung der Entscheidungen und Prozesse von Staat und Verwaltung sowie öffentliche Verfügbarkeit dieser Daten),
  • Partizipation (Mitwirkungsmöglichkeiten der Allgemeinheit an staatlichen Entscheidungsprozessen),
  • Kooperation bzw. Kollaboration (Zusammenarbeit zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Gruppen).

Der Begriff "Open Data" umfasst allgemein die vorhandenen Datenbestände des öffentlichen Sektors (insbesondere der öffentlichen Verwaltung), die durch ihre elektronische Bereitstellung der Allgemeinheit mit gewissen Einschränkungen (insbesondere unter Beachtung des Datenschutzes sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) zur Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden.

Die Umsetzung der Open Government-Strategie soll dabei den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, die Glaubwürdigkeit des politischen Handelns stärken, neue Geschäftsmodelle für die Wirtschaft erschließen und nicht zuletzt auch die Qualität und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöhen.

Nach den Zielvorstellungen im Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung", beschlossen vom Bundeskabinett am 18. August 2010, ist für das Projekt Open Government die Abstimmung einer gemeinsamen Strategie mit den Ländern bis 2012 und für 2013 die Umsetzung dieser gemeinsamen Strategie geplant.

Die vom IT-Planungsrat am 13. September 2010 verabschiedete Nationale E-Government-Strategie hat hierzu den Themengebieten Transparenz, Datenschutz und Datensicherheit (Zielbereich C) sowie gesellschaftliche Teilhabe (Zielbereich D) zwei wesentliche Zielbereiche gewidmet.

In der "Dresdner Vereinbarung" wird diese Zielstellung des Regierungsprogramms aufgenommen. Die Bundesregierung vereinbarte gemeinsam mit Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft auf dem 5. IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 in Dresden das ehrgeizige Ziel, im Rahmen des Open Government bis zum Jahr 2013 eine zentrale Open Data-Plattform aufzubauen. Sie soll die Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen vernetzen und einen Beitrag zum Zugang zu Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung sowie zum weiteren Ausbau des prozessorientierten und ebenenübergreifenden E-Governments leisten.

Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, das Institut für Informationsmanagement Bremen und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Informationsregister Bremen in der Bremer Empfehlung zu Open Government bereits konkrete Vorschläge unterbreitet, welche Maßnahmen bei der Entwicklung einer solchen Open Data-Plattform berücksichtigt werden sollten.

Da bei der Umsetzung dieser Open Government-Strategie auf der Basis einer Open Data-Plattform Datenschutz und Informationsfreiheit Hand in Hand gehen, ist die aktive Einbeziehung des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wünschenswert. Insbesondere wird es im Wesentlichen darauf ankommen, den Belangen der Informationsfreiheit unter Beachtung des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Unter diesem Aspekt wird der Landesbeauftragte die weitere Entwicklung auf Bundes- wie Landesebene beobachten und die Ressorts beratend unterstützen. Das Thema wird auch Gegenstand des II. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit sein.