X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011
18.1 Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts
Im IX. Tätigkeitsbericht (Nr. 17.1) hatte der Landesbeauftragte seine Beteiligung bei der Erstellung des Gesetzentwurfs dargestellt. Die Anregungen wurden überwiegend aufgegriffen. Nunmehr ist das Landesbeamtengesetz seit dem 1. Februar 2010 in Kraft (GVBl. LSA S. 648). Im Hinblick auf das differenzierte Personalaktenrecht ist die Rechtslage weitestgehend gleich geblieben. Ergänzt wurde u. a., dass die Vorlage der Personalakte bei Fällen der Mitwirkung an einer Personalentscheidung nicht nur an Behörden desselben, sondern nun auch eines anderen Dienstherrn möglich ist (§ 88 Abs. 1 Satz 2 LBG LSA). Die Tilgung von Unterlagen über nachteilige Beschwerden, Behauptungen oder Bewertungen erfolgt nunmehr nach zwei Jahren (§ 89 Abs. 1 Nr. 2 LBG LSA).






