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X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011

19.2 Änderung des SOG LSA

Bereits in den zwei vorangegangenen Tätigkeitsberichten (VIII. Tätigkeitsbericht, Nr. 17.1, und IX. Tätigkeitsbericht, Nr. 18.1) hat der Landesbeauftragte ausführlich dargestellt, warum und welchen Änderungsbedarf er bezüglich des SOG LSA sieht.

Unter der Maßgabe, dass bereits im Dezember 2009 die Einleitung eines Kabinettsverfahrens vorgesehen sei, wurde dem Landesbeauftragten Ende November 2009 der Referentenentwurf eines Änderungsgesetzes zum SOG LSA mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme übersandt. Anfang Dezember 2009 hat der Landesbeauftragte seine Stellungnahme dem Ministerium des Innern zugesandt.

Weil dem Landesbeauftragten seit diesem Zeitpunkt keine Mitteilungen über den Fortgang des Verfahrens vorlagen, hat er im April 2010 beim Ministerium des Innern zum Sachstand angefragt. Im Mai 2010 erhielt er von dort die Information, dass entgegen der ursprünglichen Planungen derzeit eine Änderung des SOG LSA nicht als sachdienlich angesehen wird.

Diese Einschätzung teilt der Landesbeauftragte nicht. Wie bereits im IX. Tätigkeitsbericht erläutert, entspricht die bestehende Rechtslage nicht mehr den Anforderungen, die durch die Rechtsprechung aufgezeigt wurden. Letztendlich muss der Landesbeauftragte wiederum feststellen, dass verfassungsgemäß und sachgerecht ausgestaltete Normen zwingend sind und für das SOG LSA dringender Handlungsbedarf vor allem mit Blick auf die Anwender besteht.

Die Koalitionsvereinbarung für die 6. Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt enthält eine lange Aufzählung von zusätzlich gewünschten Eingriffs- und Datenerhebungsbefugnissen der Polizei. Dieser Katalog erscheint dem Landesbeauftragten als zu einseitig; die Beteiligung bei einem konkreten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.