Menu
menu

X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011

19.5 Ermittlungsgruppe Schulweg - Teil III

In seinem VIII. (Nr. 18.10) und IX. Tätigkeitsbericht (Nr. 18.14) hatte der Landesbeauftragte die Arbeit der Ermittlungsgruppe Schulweg bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd vorgestellt und datenschutzrechtlich bewertet. Datenschutzrechtlich war das Vorgehen der Ermittlungsgruppe grundsätzlich nicht zu beanstanden. Änderungswünschen des Landesbeauftragten ist die Ermittlungsgruppe nachgekommen.

Nach § 98b der StPO war der Landesbeauftragte nach Beendigung der Rasterfahndung zu unterrichten, weil er für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der öffentlichen Stelle Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zuständig ist. Dieser Verpflichtung ist die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd mit Schreiben vom 6. August 2010 nachgekommen.

Nach Abschluss der Ermittlungstätigkeit im Rahmen der Rasterung wurden durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd die Arbeitsdatei, die Sicherungsdateien und alle temporären Dateien durch mehrfaches Überschreiben sicher gelöscht. Die Datenträger, auf denen die Daten für die Rasterung angeliefert wurden, wurden bis zum 30. Juli 2010 entweder an die Anlieferer zurückgegeben oder physikalisch – durch Zerstörung – vernichtet.

Der Landesbeauftragte sieht die datenschutzrechtliche Begleitung dieser nicht alltäglichen polizeilichen Maßnahme damit als abgeschlossen an.