X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011
23.1.2 Übertragung einzelner statistischer Arbeiten an Dritte
Unter Nr. 23.1.1 hatte der Landesbeauftragte bereits über die Möglichkeit für die amtliche Statistik berichtet, unter bestimmten Voraussetzungen einzelne statistische Arbeiten an Dritte zu übertragen; wohlgemerkt: "einzelne Arbeiten", so § 17 Abs. 1 StatG-LSA. Von dieser Möglichkeit macht man im Statistischen Landesamt bei der Durchführung des Zensus 2011 Gebrauch. Allerdings hat der Landesbeauftragte nach wie vor nicht restlos ausgeräumte Bedenken, dass es sich bei den zum Outsourcing vorgesehenen Arbeiten
- Personalisierung/Produktion und Versand der Erhebungsbögen für die Vorerhebung (vgl. Nr. 23.1) und die Gebäude- und Wohnungszählung als Bestandteil des Zensus 2011,
- Wiederentgegennahme und Aufbereitung zur Digitalisierung der genannten Erhebungsbögen, auch für die Haushaltsstichprobe und die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen,
- Digitalisierung dieser Erhebungsbögen,
- Lesefehlerkorrektur einschließlich Deutung von Unklarheiten,
- Bereitstellung der gescannten Erhebungsbögen im Onlineverfahren für den Auftraggeber,
- Bereitstellung der einzelnen Datensätze und letztlich
- die Vernichtung der gescannten Erhebungsbögen
zwar prinzipiell um einzelne statistische Arbeiten handelt, aber eigentlich eine Übertragung eines erheblichen Teils des Zensus 2011 auf gewerbliche Dritte vorliegt. Der Landesbeauftragte bezweifelt, dass der Gesetzgeber dies so beabsichtigt hatte.
Die Aufträge sind erteilt, ein Teil davon im Berichtszeitraum bereits erbracht, bisher ohne dem Landesbeauftragten bekannt gewordene Datenschutzprobleme.
Die Personalisierung der Erhebungsbögen, also das Aufdrucken der Namen der Auskunftspflichtigen für die Vorerhebung zur Wohnungs- und Gebäudezählung (vgl. Nr. 23.1) und die Wohnungs- und Gebäudezählung im Rahmen des Zensus 2011 wurde durch die Deutsche Post AG erledigt, die das Ausschreibungsverfahren gewann. Sicherlich waren neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch Zusicherungen der Deutschen Post AG zur Gewährleistung des Datenschutzes, flankiert durch diverse technisch-organisatorische Maßnahmen, zur Entscheidungsfindung herangezogen worden. Gleichwohl bleibt nicht zu übersehen, dass der Dienstleister Deutsche Post AG bzw. seine involvierten Tochterunternehmen, ausgestattet mit einer Liste aller deutschen Wohnungs- und Wohngebäudeeigentümer, in einem seiner Geschäftsfelder allerlei Dienstleistungen rund um Adresshandel und -vermietung anbietet. Der Landesbeauftragte hatte nachdrücklich dafür gesorgt, dass die Deutsche Post AG sich vertraglich dazu verpflichtet, den überlassenen Datenbestand ausschließlich für die Erfüllung des Druckauftrages zu verwenden und jede weitere Nutzung unterbleibt.
Die Weiterbearbeitung der rücklaufenden Erhebungsbögen des Zensus 2011 erledigt ein Bayerisches Dienstleistungsunternehmen, das, seit Jahren bewährt in der Bearbeitung sensibler Datenbestände für öffentliche Auftraggeber, die Digitalisierung der für den Zensus 2011 gemachten Einzelangaben vornimmt. Die Angaben werden dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt zur Plausibilitätskontrolle übermittelt, danach die Erhebungsbögen vernichtet und beim Dienstleister die gespeicherten Daten gelöscht.






