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X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011

23.2.3 Formen der Auskunftserteilung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Auskunftserteilung. Die meisten Befragten entscheiden sich für ein persönliches Gespräch mit einem Erhebungsbeauftragten, der sich rechtzeitig vor seinem Besuch schriftlich ankündigt, natürlich ausweisen kann und die Antworten der Auskunftspflichtigen in einem besonders gesicherten dienstlichen Laptop eingibt. Die Auskunftspflichtigen haben auch die Möglichkeit, ihre Auskünfte dem Statistischen Landesamt telefonisch zu geben, was nur ca. 10 bis 15 Minuten dauern wird. Schließlich können die Auskunftspflichtigen auch einen Fragebogen selbst ausfüllen, den ihnen der Erhebungsbeauftragte übergibt.