X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011
26.3 GIAZ - Teil III
In seinem VIII. (Nr. 24.2) und IX. Tätigkeitsbericht (Nr. 25.3) hat der Landesbeauftragte das GIAZ - das Gemeinsame Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus - bereits vorgestellt. Er hat darüber hinaus seine rechtlichen Bedenken bezüglich der Einrichtung und der Organisationsform des GIAZ vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes deutlich gemacht und auf einen Aspekt der Arbeit des GIAZ, die Bearbeitung von Anfragen der Ausländerbehörden, besonders hingewiesen. In Vorbereitung dieses Tätigkeitsberichtes hat der Landesbeauftragte das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt erneut um Stellungnahme zu nach wie vor offenen Fragestellungen gebeten.
Bezüglich der Organisation bleibt festzustellen, dass das GIAZ zwischenzeitlich aus der allgemeinen Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes herausgenommen und als gesonderte Organisationseinheit direkt dem Abteilungsleiter 5 des Landeskriminalamtes zugeordnet wurde. Bei der Abteilung 5 des Landeskriminalamtes handelt es sich um den "Polizeilichen Staatsschutz". Diese organisatorische Maßnahme begrüßt der Landebeauftragte, weil sie ein gewisses Maß an Trennung zwischen den eigentlichen Aufgaben des Landeskriminalamtes und denen des GIAZ mit sich bringen kann. Die innere Organisation des GIAZ wurde allerdings nicht verändert. Die durch den Landesbeauftragten insofern vorgetragenen Bedenken bestehen insbesondere auch deshalb fort, weil durch das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt wiederum betont wurde, dass eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Verfassungsschutz zu verzeichnen ist. Dies dürfte nicht zuletzt dem Umstand geschuldet sein, dass der Vertreter der Verfassungsschutzbehörde im GIAZ zwischenzeitlich auch direkt im GIAZ Zugang zu allen Datenbanksystemen des Verfassungsschutzes hat und somit der Datenaustausch zwischen ihm und den Polizisten im GIAZ zusätzlich erleichtert wird. Welche Zugänge im Einzelnen bestehen, muss hier aus Gründen der Vertraulichkeit offen bleiben.
In Bezug auf die Bearbeitung von Anfragen der Ausländerbehörden kann jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein zumindest kleiner Achtungserfolg vermeldet werden. Der Landesbeauftragte hatte in der Vergangenheit bemängelt, dass alle Anfragen der Ausländerbehörden im GIAZ bearbeitet werden. Weil nach Auffassung des Landesbeauftragten nicht alle Anfragen für die Informationsgewinnung und Auswertung zu Fragen des islamistischen Terrorismus relevant sein dürften, sollte sichergestellt werden, dass nur solche Anfragen von Ausländerbehörden im GIAZ bearbeitet werden, bei denen ein Bezug zum islamistischen Terrorismus zu befürchten steht. Durch eine Veränderung in der Ablauforganisation im Landeskriminalamt wurde zwischenzeitlich erreicht, dass die Anfragen der Ausländerbehörden grundsätzlich von einer Organisationseinheit der allgemeinen Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes und nicht dem GIAZ bearbeitet werden. Nur solche Anfragen, bei denen sich Verdachtsmomente zum islamistischen Extremismus oder Terrorismus ergeben, werden vom GIAZ mit bearbeitet.
Der Landesbeauftragte wird die Entwicklung im und um das GIAZ auch in den kommenden Jahren weiter beobachten und begleiten. Auch wenn aus datenschutzrechtlicher Sicht Verbesserungen erreicht werden konnten, sind die Bedenken des Landesbeauftragten noch nicht ausgeräumt.
Auf Bundesebene existiert das dem GIAZ vergleichbare GIAZ, das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Zusätzlich zu diesen bestehenden Strukturen ist nach Vorstellung des Bundesinnenministers ein Cyber-Abwehrzentrum gebildet worden, für welches das GIAZ strukturell Pate stand. Gegebenenfalls werden hier neue Einrichtungen geschaffen, die an denselben strukturellen Defiziten in Bezug auf das Trennungsgebot leiden, wie bereits bestehende.






