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X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011

5.1 Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei - Weiterentwicklung

Bereits in seinem IX. Tätigkeitsbericht (Nr. 6.1) hat sich der Landesbeauftragte mit einem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei befasst. Wie zum damaligen Zeitpunkt zu erwarten war, ist ein solches Vorhaben von der damaligen Bundesregierung nicht verabschiedet worden.
Im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode wurde zwischen Union und FDP vereinbart, eine Visa-Warndatei zu errichten.

In dieser Datei sollen die Daten der Bürger gespeichert werden, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen im Visaverfahren, so z. B. als Visa-Betrüger, Menschenhändler oder Menschen, die durch ein Einreisevergehen aufgefallen sind, gespeichert werden. Dabei ist jedoch unklar, ob in dieser Datei nur verurteilte Straftäter oder auch Verdachtsfälle gespeichert werden. Sollte dies der Fall sein, bestünde die Gefahr, dass auch Menschen in dieser Datei gespeichert werden, welche auffällig oft Ausländerinnen und Ausländer einladen.

Im April 2011 wurde durch den Bundesinnenminister mitgeteilt, dass das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Visawarndateigesetz sowie für ein Verfahren eines Datenabgleichs für Sicherheitszwecke beschlossen habe.

Dem Landesbeauftragten ist ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes mit Stand 5. Mai 2011 durch die anderen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Eine Stellungnahme des Landesbeauftragten an das Ministerium des Innern war zu diesem Zeitpunkt jedoch schon nicht mehr möglich, da die Frist zur Stellungnahme der Länder bereits am nächsten Tag ablief.

Bei diesem Entwurf ist aus datenschutzrechtlicher Sicht die enge Zweckbindung - Vermeidung des Missbrauchs von Visa - positiv zu betrachten. Gleichwohl ist durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein sehr viel weitergehender Eingriff durch den Abgleich der Daten zu allen Personen, die an einem Visumverfahren beteiligt sind - wie z. B. Einlader, Verpflichtungsgeber und Referenzpersonen - mit der Antiterrordatei geplant.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren (BR-Drs. 318/11, 843 kByte) wird auch durch den Landesbeauftragten begleitet.