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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des X. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung.

Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.