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Europäische Datenschutzkonferenz am 5. April 2011 in Brüssel

Entschließung über die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für den Datenschutz

Die europäischen Datenschutzbehörden hatten bereits auf Ihrer Frühjahrskonferenz in Edinburgh  im Jahr 2009 eine Erklärung(1) angenommen, in der sie ihre Absicht ausdrückten, einen aktiven Beitrag zur Debatte zu leisten und für die Notwendigkeit eines hohen Datenschutzstandards in allen Lebensbereichen, einschließlich der Entwicklung von Technologien, der Online-Welt und Strafverfolgungsmaßnahmen, zu werben.

Diese Erklärung zur Führungsrolle wurde auf der Frühjahrskonferenz in Prag im Jahr 2010 bestätigt(2). Die Datenschutzbeauftragten betonten vor allem die Notwendigkeit, eine wirksame und konsequente Umsetzung der Grundrechte in einem globalen Umfeld sicherzustellen.

Die Frühjahrskonferenz in Brüssel begrüßt und unterstützt nachdrücklich, dass die Europäische Kommission nun einen ersten konkreten Schritt in Richtung eines umfassenden Datenschutzkonzepts in der Europäischen Union durch die Annahme der Mitteilung 2010 (609) am 4. November 2010 unternommen hat.

Hinsichtlich der Absicht der Kommission, im Laufe des Jahres 2011 einen Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen anzunehmen

  • erinnert die Konferenz an die wichtigsten Herausforderungen, die in dem neuen Rechtsrahmen behandelt werden sollen, dazu gehören

    • die Folgen der Globalisierung und des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten;

    • die Entwicklung der Technologie, insbesondere in der Online-Welt;

    • die Bedeutung eines wirksamen Schutzes in den Bereichen Polizei und Justiz, auch im Hinblick auf die Tendenz zur systematischen Wiederverwendung personenbezogener Daten des privaten Sektors zu Strafverfolgungszwecken.

  • Die Konferenz betont, dass Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestätigen, dass "jeder das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat", unabhängig von der Person oder der Situation.

  • Die Konferenz stellt fest, dass der neue rechtliche Rahmen mit dem Vertrag von Lissabon und der Grundrechte-Charta den Datenschutz ausdrücklich als ein Grundrecht anerkennt und diesem Recht auch Verbindlichkeit verleiht. Der Vertrag von Lissabon schafft die Pfeilerstruktur ab, die die Ursache eines zersplitterten datenschutzrechtlichen Rahmens auf EU-Ebene war.

  • Die Konferenz begrüßt es, dass die Kommission ein "umfassendes Konzept" für den neuen Rechtsrahmen, einschließlich des Bereichs der Strafverfolgung, vorsieht.

  • Die Konferenz erkennt an, dass spezifische zusätzliche Vorschriften für bestimmte Bereiche erforderlich sein könnten - einschließlich des Bereichs der Strafverfolgung, so wie es in Erklärung 21 im Anhang zum Vertrag dargelegt wurde, und für andere spezifische Bereiche, wie es bereits für die e-Privacy-Richtlinie der Fall war - die Konferenz besteht jedoch darauf, dass diese bereichsspezifischen zusätzlichen Vorschriften auf keinen Fall das Datenschutzniveau herabsetzen dürfen und dass sie nur rechtmäßige Einschränkungen erlauben sollen, die im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes stehen.

Die Konferenz weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit eines konsequenten und umfassenden Konzeptes hin, das nicht nur den EU-Rahmen, sondern auch den internationalen Zusammenhang und die Notwendigkeit globaler Standards für den Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt. Sie interessiert sich deshalb insbesondere für:

  • Die derzeit im Rahmen des Europarats und der OECD laufende Arbeit. Beide Einrichtungen ergreifen wertvolle Initiativen zur Überarbeitung ihrer aktuellen Rechtsrahmen und zur Feststellung der zu modernisierenden Bereiche.

  • Die Initiative des Europarats, Nichtvertragsparteien des Übereinkommens Nr. 108 und seines Zusatzprotokolls - unabhängig davon, ob sie Ratsmitglieder sind - zum Beitritt zu diesen Instrumenten zu ermutigen.

  • Weitere Initiativen für die Entwicklung internationaler Standards(3), die weltweit anerkannt werden sollen.

Die Konferenz ist der Auffassung, dass Bestrebungen zur Modernisierung und Verstärkung der unterschiedlichen Rechtsrahmen sich in Synergie entwickeln sollen und fordert die Hauptakteure dieser Projekte zur Koordination ihrer Tätigkeiten auf.

Die Datenschutzbeauftragten sind der Auffassung, dass all diese Entwicklungen enorme Chancen für eine wirkliche Verbesserung des Rahmens für den Datenschutz bieten, indem sie allen Betroffenen unter allen Umständen nicht nur jetzt, sondern auch in einer ferneren Zukunft einen wirksamen Datenschutz bieten.

Die Zeit ist gekommen, ehrgeizig zu sein und mit vereinten Kräften auf einen effektiveren Datenschutz hinzuarbeiten. Die Datenschutzbeauftragten sind gerne bereit, alle möglichen Beiträge zu leisten, um so ein starkes und umfassendes Datenschutzregime Realität werden zu lassen.

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(1)  Erklärung zur Führungsrolle und Zukunft des Datenschutzes in Europa, angenommen von der Europäischen Datenschutzkonferenz am 23.-24. April 2009 in Edinburgh.

(2) Entschließung über die zukünftige Entwicklung des Datenschutzes, angenommen von der Europäischen Datenschutzkonferenz am 30. April 2010 in Prag.

(3) Siehe insbesondere:

  • Internationale Standards zum Schutz der Privatsphäre, angenommen von der 31. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 5. November 2009 in Madrid.

  • Entschließung über die Organisation einer internationalen Konferenz zur Entwicklung bindender internationaler Instrumente für den Datenschutz, angenommen von der 32. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 29. Oktober 2010 in Jerusalem.