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XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2011- 31.03.2013

10.1.11 Rettungsdienstprotokolle im Personalamt

In einem Landkreis wurden auf Anforderung der Personalamtsleiterin und in Abstimmung mit dem Ordnungsamtsdezernenten zum Zweck der Bewertung der Auslastung des Leitstellenpersonals sämtliche Einsatzprotokolle der Leitstelle eines Monats dem Personalamt zur Verfügung gestellt. Die Protokolle wiesen sensible Patientendaten, wie z. B. Name, Anschrift, Grund des Einsatzes, Art der Verletzung und Diagnoseschlüssel, aus.

Bereits als die behördliche Datenschutzbeauftragte davon Kenntnis erlangte, wurde das Verfahren eingestellt und die Einsatzprotokolle wurden an die Leitstelle zurückgegeben.

Darüber hinaus hatte der Landesbeauftragte den Landkreis ausführlich darüber aufgeklärt, dass es sich bei diesem Vorgang um eine personenbezogene Datennutzung nach § 2 Abs. 6 DSG LSA handelte, die einer Rechtsgrundlage bedurfte. Allerdings waren weder die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) a. F. noch die des § 26 DSG LSA erfüllt. Darüber hinaus handelte es sich bei diesen Daten um Patientendaten, die zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch unterlagen. Eine Befugnis zur Durchbrechung der Schweigepflicht schien ebenfalls nicht gegeben. Auch nach der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes (vgl. Nr. 10.1.12) stehen dem Träger des Rettungsdienstes für Planungs- und Bewertungszwecke nur anonymisierte Protokollfassungen zu (§ 20 Abs. 6 RettDG LSA).