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XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2011- 31.03.2013

3.2.1 System der Bankdatenauswertung

In seinem X. Tätigkeitsbericht (Nr. 7.2) ist der Landesbeauftragte ausführlich auf die datenschutzrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem bestehenden Abkommen zu SWIFT und der damit verbundenen Datenübermittlung an die USA eingegangen.

Bei Kontrollen der Datenübermittlungen wurde durch die Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) Europol bereits im Jahr 2011 festgestellt, dass zu einigen Abfragen nicht geprüft werden könne, ob sie verhältnismäßig seien, da die Begründungen für die Anfragen fehlten oder unzureichend seien. Da die Berichte der GKI jedoch als geheim eingestuft wurden, dürfen sie auch nicht veröffentlicht werden und können somit auch nicht überprüft werden, nicht einmal durch das europäische Parlament.

Durch die EU-Kommissarin Cecilia Malmström wurden Eckpunkte für ein neues „Terrorist Finance Tracking System“ (TFTS) veröffentlicht, dass in Europa anstatt des bisherigen TFTP der USA eingerichtet werden soll.

Der Bundesrat hat mit Beschluss (BR-Drs. 415/11) vom 23. September 2011 ein neues EU-System befürwortet. Dabei betonte der Bundesrat, dass das Ziel eines solchen neu zu entwickelnden EU-Systems sein muss, ohne eine massenhafte Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten auszukommen.

Seitdem sind keine weiteren Bestrebungen zur Einführung eines neuen Systems zu beobachten.

Das Europäische Parlament setzte im Oktober 2013 ein politisches Signal: Da die NSA angeblich auch auf die SWIFT-Daten zugreife, solle das Abkommen ausgesetzt werden.