XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2011- 31.03.2013
4.11 Kontaktformular im Landesportal – Teil II
Durch Anklicken eines auf fast jeder Seite des Landesportals www.sachsen-anhalt.de vorhandenen Service-Icons „Briefumschlag“ mit dem treffenden Titel „Kontakt“ besteht für die Nutzer die Möglichkeit, eine E-Mail an die Online-Redaktion der Staatskanzlei zu senden. Der Landesbeauftragte hatte jedoch in den zurückliegenden Jahren beobachtet, dass mit der zunehmenden Zahl der Besucher seiner Webseiten im Landesportal immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der Annahme, direkt mit dem Landesbeauftragten zu kommunizieren, der Online-Redaktion des Landesportals in der Staatskanzlei ihre datenschutzrechtlichen Anliegen schilderten. Die Staatskanzlei leitete die an den Landesbeauftragten gerichteten „Irrläufer“ zwar flugs an ihn ebenso wie die vielen hundert an andere Behörden gerichtete Mitteilungen an diese weiter, trotzdem kam es fortwährend zu von den Nutzern unbemerkten Datenübermittlungen an eine unzuständige Stelle. Da die direkte Kontaktaufnahme des Landesbeauftragten mit der Staatskanzlei nicht zu einer wirklich geeigneten Abhilfe des Problems geführt hatte, berichtete er in seinem IX. Tätigkeitsbericht (vgl. Nr. 2.5) und im X. Tätigkeitsbericht (vgl. Nr. 14.8) der Öffentlichkeit darüber. Datenschutzrechtlich hilfreiche Änderungen wurden ihm daraufhin angekündigt, dann jedoch entweder nicht realisiert oder die Ankündigung gar zurückgezogen. Es blieb zunächst alles beim Alten, weiterhin wurden monatlich hunderte teils datenschutz- und steuerrechtlich relevante Irrläufer durch die Staatskanzlei an die richtigen Empfängerbehörden weitergeleitet – mit dem entsprechend hohen Arbeitsaufwand.
Im Februar 2013 kündigte der Landesbeauftragte der Staatskanzlei eine Kontrolle des Kontaktformularverfahrens an. Das brachte Bewegung in die Angelegenheit. Die Staatskanzlei gab als für das Landesportal verantwortliche Stelle einem Dienstleister unverzüglich den Auftrag, eine Lösung für das Problem zu erarbeiten. Kurz nach Ende des Berichtszeitraumes wurde vom Dienstleister eine alternative Lösung unterbreitet. Die im Kontaktformular eingegebenen Mitteilungen werden direkt an die Behörde bzw. Stelle gesendet, von deren Seiten aus das Kontaktformular aufgerufen wurde. Die Lösung wurde, wie zwischen Staatskanzlei, Ministerium für Inneres und Sport und Landesbeauftragtem abgestimmt, realisiert. Allerdings zog die Staatskanzlei wenige Stunden nach der Inbetriebnahme der neuen Kontaktformular-Lösung ihre Zustimmung zum Verfahren ohne Begründung zurück und verlangte, den bisherigen Zustand wieder herzustellen.
Diese Verfahrensweise ist so nicht hinnehmbar. Der Landesbeauftragte erwartet, dass die Verantwortlichen in der Staatskanzlei die datenschutzgerechte Variante des „Kontaktformulars“ möglichst schnell wieder verfügbar machen.






