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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

24. Umwelt und Natur

Standortverzeichnisse von Mobilfunkanlagen

Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird ein Standortverzeichnis der Mobilfunkanlagen geführt. Städte und Gemeinden können dort in ihrem Bereich liegende Standorte abfragen und sind in einigen anderen Bundesländern mittlerweile zum Teil dazu übergegangen, diese zu veröffentlichen.
Auch dies ist ein Thema für den Datenschutz, weil zusammen mit den Standorten auch die personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer und Antennenbetreiber gespeichert werden.

Der Landesbeauftragte hat die Kommunen des Landes deshalb darauf hingewiesen, dass die Speicherung personenbezogener Daten in eigenen Verzeichnissen (Kataster) mangels einer Rechtsgrundlage datenschutzrechtlich unzulässig ist, soweit die Grundstückseigentümer und Antennenbetreiber nicht ausdrücklich eingewilligt haben. Demzufolge dürfen diese Daten (mit Personenbezug) auch grundsätzlich nicht übermittelt oder veröffentlicht werden. Dieses betrifft sowohl die Einstellung der Daten in das Internet als auch die Zusammenfassung auf Karten und anschließende Veröffentlichung (z.B. durch Aushängen in der Gemeinde).
Nur für einzelne Bürger des Landes, die wissen wollen, ob in ihrer Nähe Mobilfunkanlagen betrieben werden, kann sich aus den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes etwas anderes ergeben, was jeweils von der betreffenden Gemeinde im Einzelfall geprüft werden muss.

Genauso haben sich der Landesbeauftragte und seine Kollegen aus Bund und den Ländern in einer Entschließung (Anlage 18) geäußert.