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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

4. Ausländerangelegenheiten

Ausschreibungen zur Festnahme nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen

Ausländer aus einem Staat, der nicht der EU angehört und die ausgewiesen oder abgeschoben worden sind, werden nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen im Schengener Informationssystem zur Festnahme ausgeschrieben. Dabei ist es bundesweit bei den Ausländerbehörden in der Vergangenheit immer wieder zu falschen Ausschreibungen gekommen. Von diesem Problem sind wohl auch die anderen EU-Länder betroffen. Deshalb hat die Gemeinsame Kontrollinstanz für das Schengener Durchführungsübereinkommen eine koordinierte Kontrolle des Ausschreibungsverfahrens beschlossen. In Ausführung dieses Beschlusses hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Liste von Prüffällen nach einem Zufallsgenerator erstellen lassen und an die Länder übermittelt. In Sachsen-Anhalt hat sich der Landesbeauftragte von den zuständigen Ausländerbehörden die Akten der betreffenden Ausländer übersenden lassen. Dabei hat er gravierende Mängel festgestellt:

In mehreren Fällen war kein Ausschreibungsgrund erkennbar, d.h., der Ausländer war weder tatsächlich ausgewiesen noch abgeschoben worden. In einem Fall war eine Ausschreibung erfolgt, obwohl aus der Akte hervorging, dass der Ausländer im Inland verstorben war.

Nach dem Durchführungsübereinkommen haben die Ausländerbehörden die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung spätestens drei Jahre nach der Einspeicherung zu überprüfen. Aus keiner der geprüften Ausländerakten ging hervor, dass diese Überprüfung stattgefunden hatte, obwohl die Mehrzahl der betreffenden Ausländer bereits mehr als sechs Jahre eingespeichert war.

Der Landesbeauftragte erwartet, dass das Ministerium des Innern des Landes zur Sicherung des Verfahrens auf die Ausländerbehörden einwirkt. Selbst hat er sich vorgenommen, bei seinen regelmäßigen Prüfungen der Ausländerbehörden jetzt auch die Ausschreibungspraxis mit zu untersuchen.