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VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2005 - 31.03.2007

12.4    Schutzprofil für den datenschutzgerechten Einsatz von Videoüberwachungssystemen

Angesichts der zunehmenden Videoüberwachung, auch durch öffentliche Stellen des Landes, insbesondere im kommunalen Bereich und im Bereich der Polizei zur Gefahrenabwehr, stellt sich die Frage, wie dabei der Datenschutz gewahrt werden kann, immer stärker.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat auf der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 8./9. März 2007 in Erfurt hierzu berichtet.
Das vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Auftrag gegebene Schutzprofil entstand mit Hilfe des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das diesen Katalog mit dem Titel "Software zur Verarbeitung von Bilddaten" mit dem Report BSI-PP-0023-2007 zertifiziert hat.
Schutzprofile stehen in engem Zusammenhang mit den Common Criteria - CC - (Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik; Version 2.1, August 1999).
Die auf den CC basierenden "Schutzprofile (Protection Profile - PP) für Software zur Verarbeitung von personenbezogenen Bilddaten" vom 15. Januar 2007 beschreiben die Mindestanforderungen, welche die Software zur Verarbeitung personenbezogener Bilddaten erfüllen muss.

Dieses Schutzprofil definiert technische Anforderungen, die von den Videosystemen erfüllt sein müssen, damit sie gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder eingesetzt werden können. Das Schutzprofil entbindet die öffentlichen Stellen des Landes allerdings nicht davon, den Einsatzbereich der Videoüberwachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen bzw. zu begrenzen.

Es ermöglicht ihnen jedoch, die Einhaltung dieser Vorgaben technisch zu realisieren und zu kontrollieren. Dazu fordert der Landesbeauftragte auf. Bei Ausschreibungen für Videoüberwachungstechnik (einschließlich Betriebs- und Auswertungssoftware) sollte dieses Schutzprofil durch die öffentlichen Stellen zugrunde gelegt werden.
Abrufbar ist dieses Schutzprofil auch auf der Homepage des Landesbeauftragten.