VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2005 - 31.03.2007
17.4 Fußball-Weltmeisterschaft - "Deutschland und der Sicherheitsfußball"
Nein - Deutschland ist nicht Fußball-Weltmeister 2006 geworden. Im Nachhinein betrachtet verlief das große Fußballfest ganz überwiegend friedlich und strafte damit alle "Sicherheitsbedenkenträger" Lügen.
Aber warum ging es bei der Fußball-Weltmeisterschaft friedlich zu? Hat der enorme Sicherheits- und Überwachungsaufwand Probleme verhindert? Trotz der Sicherheitskonzepte der Sicherheitsbehörden war nicht jede polizeiliche oder sicherheitsbehördliche Maßnahme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüßen. Ganz im Gegenteil hat der Sicherheitseifer die Datenschutzbeauftragten immer wieder auf den Plan gerufen. Denn in datenschutzrechtlicher Hinsicht waren die Verfahren zum Ticketing, zur Akkreditierung und zum Public Viewing nicht von Anfang an hinnehmbar.
Bei aller Freude über eine Fußball-Weltmeisterschaft im eigenen Land darf man auch nicht vergessen, was so eine Veranstaltung rechtlich gesehen ist. Sie ist ein Vereinsfest; zwar das Vereinsfest eines "Welt-Vereins", das zudem Deutschland in einen Ausnahmezustand versetzte, aber trotzdem nur ein Vereinsfest. Veranstalter der Fußball-Weltmeisterschaft war die FIFA, die Fédération Internationale de Football Association, d.h. die Internationale Föderation des Verbandsfußballs. Die FIFA ist der Weltfußballverband mit Sitz in Zürich. Er organisiert verschiedene Fußball-Wettbewerbe, darunter auch die Fußball-Weltmeisterschaft. Die FIFA ist ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die FIFA besteht aus 207 Nationalverbänden. Und der Nationalverband Deutschland hatte von der FIFA den Zuschlag bekommen, die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land durchzuführen. Die Deutschen organisierten also den Fußball-Wettbewerb "Fußball-Weltmeisterschaft 2006" der FIFA.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat seinen Sitz in Frankfurt/Main. Der DFB ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Er ist damit dem nicht-öffentlichen Bereich zuzuordnen. Für Fragen des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich ist in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Die datenschutzrechtliche Beratung des DFB bei der Organisation des Vereinsfestes oblag demnach zuvörderst dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Weil aber öffentliche Stellen, wie z.B. die Polizeien und Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes, in die Organisation der Sicherheitsarchitektur des Vereinsfestes eingebunden waren, konnten sich die Datenschutzbeauftragten nicht zurücklehnen. Denn für die Polizeien und Verfassungsschutzbehörden nehmen sie die Datenschutzkontrolle wahr. Deshalb hat sich der Landesbeauftragte, auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Jahr 2006, immer wieder in die Diskussionen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft eingebracht.
Auch wenn Großereignisse wie eine Fußball-Weltmeisterschaft eine ganz eigene Dynamik entwickeln und ein seltenes Ereignis darstellen, so kann die Absicherung solcher Veranstaltungen nicht allein zu Lasten des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung gehen.






