VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2005 - 31.03.2007
20.4 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die öffentliche Diskussion über die Kostenexplosion bei "Hartz IV" und ihre Ursachen sowie die anhaltenden datenschutzrechtlichen Probleme begleiten den Landesbeauftragten bereits seit Mitte 2004 (siehe VI. Tätigkeitsbericht, Ziff. 20.1).
Einige Politiker sahen für die vielschichtigen Kostensteigerungen die Ursache im Missbrauch von Leistungen. Um den Kostensteigerungen Herr zu werden und damit den Missbrauch einzugrenzen, fand im Sommer 2005 eine Telefonbefragung der BA statt.
Spürbar nahmen auch die Hausbesuche zu, die ebenfalls als geeignetes Mittel dargestellt wurden, der Missbrauchsquote Einhalt zu gebieten. Dies mag sicherlich in Einzelfällen auch begründet gewesen sein. Als Ultima Ratio konnten auch diese Maßnahmen nicht ausschließlich den gewünschten Erfolg erbringen.
Anfang August 2006 trat dann das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft (BGBl. I S. 1706).
In einer gemeinsamen Erklärung "Arbeitsuchende unter Generalverdacht" rügten die Datenschutzbeauftragten eine exzessive Datenerhebung, die mit der eingeführten Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften ins Haus stehe. Betroffene müssten alle möglichen sensiblen Daten ihrer Mitbewohner preisgeben, um beweisen zu können, dass keine eheähnliche Gemeinschaft existiert.
Außerdem kritisierten sie, dass das Fortentwicklungsgesetz die Rechte der Betroffenen nicht deutlich genug herausgestellt habe, so etwa dass die Teilnahme an Telefonbefragungen durch private Call Center zur Feststellung des Leistungsmissbrauchs freiwillig sei. Hierzu hatten die Landesbeauftragten für den Datenschutz bereits im Oktober 2005 in einer Entschließung gefordert, die Sach- und Rechtslage klarzustellen und die Datenschützer rechtzeitig bei Veränderungen zu beteiligen (Anlage 7).
Zudem müsse bei der Überprüfung durch Hausbesuche eines Außendienstes eindeutig auf das grundgesetzlich geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung hingewiesen werden.
Letztendlich wurde beanstandet, dass auch das Fortentwicklungsgesetz nicht eindeutig kläre, wer für die Kontrolle der Datenflüsse von Leistungsempfängern nach dem SGB II in den ARGEn zuständig ist (siehe Ziff. 20.5).
Die Diskussion zu diesem Gesetz entwickelte sich weiter zu Forderungen nach einer Generalrevision oder zumindest gravierenden Änderungen bei Hartz IV. Die Kostenexplosion in diesem Bereich, insbesondere bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, geht, wie etwa auch der Bericht des Bundesrechnungshofes und des Ombudsrates oder Auswertungen der BA feststellten, nur zu einem geringen Teil auf Missbrauchsfälle zurück. Nicht nur die Datenschützer hatten sich gegen einen Generalverdacht gegen Arbeitsuchende gewandt. Wenn Arbeitslose die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, dann kann man nicht von Missbrauch reden.






