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VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2005 - 31.03.2007

20.22    Ärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten

Kindertagesstätten sind gelegentlich unsicher, ob die Teilnahme der Kinder an den regelmäßig stattfindenden ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen gem. § 18 Abs. 2 KiFöG der vorherigen Einwilligung der Eltern bedarf. Der Landesbeauftragte vertritt, ebenso wie das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Auffassung, dass die Teilnahme der Kinder an den Untersuchungen freiwillig ist, so dass folgerichtig die Eltern zuvor in die Untersuchung eingewilligt haben müssen. Zum Einen wird eine Teilnahmepflicht, wie in § 38 Abs. 2 SchulG LSA verankert, nicht explizit im KiFöG geregelt. Zum Anderen besteht nach § 36 Abs. 1 SchulG LSA die Schulpflicht, während der Besuch einer Kindertagesstätte nach § 2 Abs. 1 KiFöG jedoch freiwillig ist.