VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2005 - 31.03.2007
7.5 Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA
Gegen den Widerstand des Europäischen Parlamentes und ohne die Bedenken der Artikel 29-Datenschutzgruppe (1) zu berücksichtigen, hat 2004 die Europäische Kommission ein Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Daten über Flugpassagiere, die in die USA einreisen, gebilligt. Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich gegen die weitreichenden und aus ihrer Sicht zum Teil überflüssigen Datenübermittlungen ausgesprochen. Im April 2004 hat das Europäische Parlament beschlossen, den Europäischen Gerichtshof deswegen anzurufen. Dieser hat mit Urteil vom 30. Mai 2006 die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt, allerdings ohne datenschutzrechtliche Aspekte zu prüfen. Danach haben sich die Europäische Kommission und die USA im Oktober 2006 auf ein "Interimsabkommen" zur Übermittlung von Flugpassagierdaten geeinigt, wonach die Daten zunächst wie bisher übermittelt werden. Zuletzt haben das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem festgestellt wird, dass die in Aussicht genommenen Lösungen u.a. zum Passagierdatenabkommen nicht ausreichen, um die Daten der EU-Bürger zu schützen, und die Artikel 29-Gruppe einen Workshop veranstaltet, auf dem man sich darüber einig war, dass jedes weitere Übereinkommen die Grundrechte garantieren und technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten muss. Der Landesbeauftragte verfolgt die weitere Entwicklung, obwohl sie nicht unmittelbar in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, mit Interesse.
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(1) Die Artikel 29-Gruppe wurde 1996 gemäß Artikel 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, gegenüber der Allgemeinheit und den Organen der EU Empfehlungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auszusprechen sowie die Kommission datenschutzrechtlich zu beraten und ihr gegenüber zu Fragen des Datenschutzes Stellungnahmen abzugeben. Sie besteht insbesondere aus den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten und wird zur Zeit vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geleitet.