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IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009

12.3. Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes
Aufgrund von Änderungen im Strafgesetzbuch und allgemeinem Aktualisierungsbedarf wird eine Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorbereitet.
Der Landesbeauftragte wurde bei den Entwurfserarbeitungen beteiligt und beriet das zuständige Ministerium aus datenschutzrechtlicher Sicht.
So wurde u. a. darauf hingewiesen, dass Daten im Krankenhausbetrieb des Maßregelvollzuges zumeist auch der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, so dass für die Verwendung personenbezogener Informationen neben dem allgemeinen Datenschutzrecht auch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Offenbarungsbefugnis im Sinne des § 203 StGB zu beachten ist. Außerdem wurden Fragen der Videoüberwachung, der Erhebung und Speicherung von Daten von Besuchern und der Überwachung und Beschränkung des Post- und Telekommunikationsverkehrs erörtert.