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IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009


13.1.    Neufassung des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt

Der Landesbeauftragte hatte bereits im Jahr 2005 Gelegenheit, das zuständige Ministerium vor der Novellierung des Ingenieurgesetzes umfänglich zu beraten. Am 22. Januar 2009 wurde das Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt novelliert (GVBl. LSA S. 6). Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Zwar wurde eine Anhörung durchgeführt, eine Beteiligung des Landesbeauftragten nach § 40 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung erfolgte jedoch nicht. Der Landesbeauftragte hatte zuvor Kenntnis von einem Arbeitsentwurf des Ministeriums erhalten; hierzu hatte er von sich aus Stellung genommen.

So hatte er Gelegenheit, auf die Synchronisierung von Vorschriften zu Möglichkeiten des Widerspruchs durch Betroffene hinzuweisen.
Weiterhin kritisierte der Landesbeauftragte die Auskunftsregelungen zur Liste der beratenden Ingenieure. Dort war anders als in der allgemeinen Regelung zunächst vorgesehen, dass die Auskunft ohne Geltendmachung eines berechtigten Interesses verlangt werden konnte. Die Regelungen wurden angepasst.

Zudem hat der Landesbeauftragte darauf hingewiesen, dass die Auskunft und Veröffentlichung aus den nach den gesetzlichen Vorschriften zu führenden Listen nicht auf Angaben zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums, zu praktischen Tätigkeiten als Ingenieur, zu Fortbildungsmaßnahmen bzw. zu Gesellschaftsvertragsinhalten oder Satzungsbestimmungen ausgedehnt werden sollten.