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IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009

2.4. Informationszugangsgesetz Sachsen Anhalt
Am 1. Oktober 2008 sind das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) und die dazugehörige Kostenverordnung in Kraft getreten (GVBl. LSA 2008 S. 242 bzw. S. 302). Sachsen-Anhalt ist damit das zehnte Land, das ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt hat. Der Landesbeauftragte hat das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an begleitet und sich für einen interessensgerechten Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz eingesetzt (vgl. VIII. Tätigkeitsbericht, Ziff. 3.5).

Das neue Gesetz ermöglicht erstmals den freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes. Der Informationsanspruch darf nur dann abgelehnt werden, wenn im Einzelfall ein gesetzlich geregelter Versagungsgrund greift. Damit wurde der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit durch das Prinzip der Aktenöffentlichkeit ersetzt. Die Verwaltung muss darlegen, warum der Informationsanspruch ausnahmsweise nicht besteht.
Besondere öffentliche Belange, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten bleiben im Rahmen der Auskunftsversagungsgründe grundsätzlich geschützt. Die Auskunft erfolgt allerdings nicht unentgeltlich. Für Handlungen nach dem IZG LSA werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz überträgt das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört die Vermittlung bei Streitfällen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden, die Beratung der Verwaltung und die Kontrolle der Anwendung des Informationszugangsgesetzes. Alle Personen, die sich in ihren Rechten nach dem Informationszugangsgesetz verletzt sehen, können sich an ihn wenden. Er kann Akten einsehen, die Behörden zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln, bei Verstößen gegen das Informationszugangsgesetz auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und im Fall der Nichtabhilfe Verstöße beanstanden.

Damit der Landesbeauftragte seine neuen Aufgaben erfüllen kann, wurde ihm ab dem 1. Juli 2008 eine weitere Stelle zugewiesen. Um eine möglichst nahtlose Umsetzung des IZG LSA zu gewährleisten, hat der Landesbeauftragte zum 1. Oktober 2008 Anwendungshinweise, ein Prüfschema, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie einen Flyer zum IZG LSA herausgegeben. Diese Unterlagen stehen auf seiner Homepage zum Abruf bereit. Zusätzlich hält der Landesbeauftragte Seminare zum IZG LSA. Die Nachfrage nach Schulungen ist groß, da die Verwaltungen sich kurzfristig auf eine neue Aufgabe einstellen müssen.

Für das erste Halbjahr 2009 hat der Landesbeauftragte den Vorsitz über die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland übernommen und damit die Gastgeberfunktion für den Arbeitskreis und die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten. Ab dem Jahr 2010 wird der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zum IZG LSA vorlegen.