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IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009

21.2. Kontroll- und Beratungsbesuche in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)

Auch im vergangenen Berichtszeitraum hat der Landesbeauftragte bei den ARGEn vor Ort Beratungen und Kontrollen durchgeführt. Beratungen betreffen zumeist Einzelfälle. Kontrollen hat der Landesbeauftragte in der Regel fallunabhängig durchgeführt, um sich allgemein einen Überblick über das Datenschutzniveau in den ARGEn zu verschaffen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die ARGEn und auch die Optionskommunen nach § 6 a SGB II datenschutzkonform verfahren. Offensichtliche Mängel wurden während der Überprüfungen nicht festgestellt. Lediglich in Einzelfällen bedurfte es der Vermittlung bzw. Beratung durch den Landesbeauftragten. Insbesondere bei den von den ARGEn bzw. Optionskommunen erstellten eigenen Vordrucken war gelegentlich noch Klärungs- bzw. Erörterungsbedarf gegeben.