IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009
23.1.5. Die Beteiligung des Landesbeauftragten im Übrigen
Das Justizministerium begrüßte zwar das Angebot des Landesbeauftragten, einen leitenden Mitarbeiter aus seinem Technikreferat in die Projektgruppe Justizvollzugsanstalt Burg zur Beratung zu entsenden. Es wurde aber nicht in Anspruch genommen. Der Landesbeauftragte bedauert auch, dass ihm nicht, wie vereinbart, die Dienstanweisungen für das private Personal spätestens im 3. Quartal 2008 zur Kenntnis gegeben wurden. Auch das seit 2007 angekündigte umfassende Datenschutzkonzept, welches erst eine angemessene Beurteilung der Verarbeitung personenbezogener Daten erlauben würde, lag bis Juni 2009 nicht vor.






