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IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009

7.5. Sorgloser Umgang mit Meldedaten bei Online-Abrufen
Im Sommer des Jahres 2008 erhielt der Landesbeauftragte durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg die Information, dass es zu unberechtigten Online-Melderegisterauskünften gekommen ist.

Einer der führenden Anbieter von Meldesoftware, welche auch in Sachsen-Anhalt häufig Einsatz findet, hatte im Internet eine Demonstrationsseite mit unbeschränktem Lesezugriff auf Meldedaten eingerichtet und zu Testzwecken eine Benutzerkennung und ein Passwort veröffentlicht.
Die gleiche Benutzerkennung und das Passwort verwendete die Firma als Standardeinstellung bei der Installation der Programme in den jeweiligen Behörden. Da in den bekanntgewordenen Fällen die zuständigen Bearbeiter bei der Anmeldung verabsäumten, das Passwort zu ändern, wie es in den Sicherheitskonzepten der Firma vorgesehen gewesen sein soll, war ein unberechtigter Zugriff möglich geworden.

In Sachsen-Anhalt kam es nach bisherigen Ermittlungen nicht zu diesen unberechtigten Online-Abrufen. Trotzdem wurden alle Meldebehörden, sofern die Online-Melderregisterauskunft angeboten wurde, durch das Ministerium des Innern aufgefordert, diese sofort zu sperren. Erst nach Prüfung und gegebenenfalls nach Überarbeitung der Sicherheitskonzepte bzw. nach Neuinstallation sollte eine Öffnung der Portale ermöglicht werden.