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Entschließung der 71. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16. - 17. März 2006 in Magdeburg

Listen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union über Terrorverdächtige

In den vergangenen Monaten sind die vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen (VN) erstellten Listen über terrorverdächtige Personen und Organisationen, die von der Europäischen Gemeinschaft durch entsprechende Verordnungen umgesetzt worden sind, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Personen, die auf diesen Listen erscheinen, unterliegen umfangreichen Beschränkungen, die von Wirtschafts- und Finanzsanktionen über Einreiseverbote bis hin zum Einfrieren ihrer Gelder und anderer Vermögenswerte reichen.

Ein Eintrag in den genannten Listen greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Personen ein und kann darüber hinaus gravierende existentielle Folgen haben, die z. B. die Verweigerung von Sozialleistungen umfassen können. Vielfach sind diese Personen nicht eindeutig bezeichnet. Auch in Deutschland lebende Personen sind von entsprechenden Maßnahmen betroffen. In jüngster Zeit gab es Verwechslungen mit schwer wiegenden Folgen für völlig unverdächtige Personen. Besonders kritisch ist zu werten, dass gegen die Aufnahme in die Listen kein Rechtsschutz besteht.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert daher die Bundesregierung auf, bei den Vereinten Nationen und in der Europäischen Union auf die Einhaltung der rechtsstaatlich gebotenen Standards zu dringen. Dazu gehören insbesondere ein transparentes Listing-Verfahren, Entscheidungen auf einer gesicherten Tatsachenbasis, ein zweifelsfreier Identitätsnachweis und effektiver Rechtsschutz.