Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Nichtamtlicher Text
Zuletzt geändert durch Art. 12 Gesetzes vom 20.11.2019, BGBl. I S. 1626
Inhaltsübersicht
Teil 1
Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3 | Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen |
§ 4 | Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume |
Kapitel 3
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Kapitel 4
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8 | Errichtung |
§ 9 | Zuständigkeit |
§ 10 | Unabhängigkeit |
§ 11 | Ernennung und Amtszeit |
§ 12 | Amtsverhältnis |
§ 13 | Rechte und Pflichten |
§ 14 | Aufgaben |
§ 15 | Tätigkeitsbericht |
§ 16 | Befugnisse |
Kapitel 5
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 17 | Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle |
§ 18 | Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder |
§ 19 | Zuständigkeiten |
Kapitel 6
Rechtsbehelfe
§ 20 | Gerichtlicher Rechtsschutz |
§ 21 | Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission |
Teil 2
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 1
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
§ 23 | Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen |
§ 24 | Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen |
§ 25 | Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen |
Abschnitt 2
Besondere Verarbeitungssituationen
§ 26 | Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses |
§ 27 | Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken |
§ 28 | Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken |
§ 29 | Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten |
§ 30 | Verbraucherkredite |
§ 31 | Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften |
Kapitel 2
Rechte der betroffenen Person
§ 32 | Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person |
§ 33 | Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden |
§ 34 | Auskunftsrecht der betroffenen Person |
§ 35 | Recht auf Löschung |
§ 36 | Widerspruchsrecht |
§ 37 | Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling |
Kapitel 3
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Kapitel 4
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
§ 40 | Aufsichtsbehörden der Länder |
Kapitel 5
Sanktionen
§ 41 | Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren |
§ 42 | Strafvorschriften |
§ 43 | Bußgeldvorschriften |
Kapitel 6
Rechtsbehelfe
§ 44 | Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter |
Teil 3
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Kapitel 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45 | Anwendungsbereich |
§ 46 | Begriffsbestimmungen |
§ 47 | Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten |
Kapitel 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 48 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
§ 49 | Verarbeitung zu anderen Zwecken |
§ 50 | Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken |
§ 51 | Einwilligung |
§ 52 | Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen |
§ 53 | Datengeheimnis |
§ 54 | Automatisierte Einzelentscheidung |
Kapitel 3
Rechte der betroffenen Person
§ 55 | Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen |
§ 56 | Benachrichtigung betroffener Personen |
§ 57 | Auskunftsrecht |
§ 58 | Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung |
§ 59 | Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person |
§ 60 | Anrufung der oder des Bundesbeauftragten |
§ 61 | Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit |
Kapitel 4
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 62 | Auftragsverarbeitung |
§ 63 | Gemeinsam Verantwortliche |
§ 64 | Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung |
§ 65 | Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten |
§ 66 | Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten |
§ 67 | Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung |
§ 68 | Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten |
§ 69 | Anhörung der oder des Bundesbeauftragten |
§ 70 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
§ 71 | Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
§ 72 | Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen |
§ 73 | Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen |
§ 74 | Verfahren bei Übermittlungen |
§ 75 | Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung |
§ 76 | Protokollierung |
§ 77 | Vertrauliche Meldung von Verstößen |
Kapitel 5
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 78 | Allgemeine Voraussetzungen |
§ 79 | Datenübermittlung bei geeigneten Garantien |
§ 80 | Datenübermittlung ohne geeignete Garantien |
§ 81 | Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten |
Kapitel 6
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 82 | Gegenseitige Amtshilfe |
Kapitel 7
Haftung und Sanktionen
Teil 4
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 85 | Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten |
§ 86 | Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen |