Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr
Inhalt
KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 - Gegenstand der Verordnung
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
Artikel 3 - Anwendungsbereich
KAPITEL II - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE RECHTMÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
ABSCHNITT 1 - GRUNDSÄTZE IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT DER DATEN
Artikel 4 - Qualität der Daten
ABSCHNITT 2 - KRITERIEN FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Artikel 5 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 6 - Änderung der Zweckbestimmung
Artikel 7 - Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb von oder zwischen Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft
Artikel 8 - Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft sind und die der Richtlinie 95/46/EG unterworfen sind
Artikel 9 - Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft sind und die nicht der Richtlinie 95/46/EG unterworfen sind
ABSCHNITT 3 - BESONDERE KATEGORIEN DER VERARBEITUNG
Artikel 10 - Verarbeitung besonderer Datenkategorien
ABSCHNITT 4 - INFORMATIONSPFLICHT GEGENÜBER DER BETROFFENEN PERSON
Artikel 11 - Informationspflicht bei Erhebung von Daten bei der betroffenen Person
Artikel 12 - Informationspflicht, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
ABSCHNITT 5 - RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
Artikel 13 - Auskunftsrecht
Artikel 14 - Berichtigung
Artikel 15 - Sperrung
Artikel 16 - Löschung
Artikel 17 - Mitteilung an Dritte
Artikel 18 - Widerspruchsrecht der betroffenen Person
Artikel 19 - Automatisierte Einzelentscheidungen
ABSCHNITT 6 - AUSNAHMEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
Artikel 20 - Ausnahmen und Einschränkungen
ABSCHNITT 7 - VERTRAULICHKEIT UND SICHERHEIT DER VERARBEITUNG
Artikel 21 - Vertraulichkeit der Verarbeitung
Artikel 22 - Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 23 - Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen
ABSCHNITT 8 - BEHÖRDLICHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Artikel 24 - Bestellung und Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Artikel 25 - Meldung beim behördlichen Datenschutzbeauftragten
Artikel 26 - Register
ABSCHNITT 9 - VORABKONTROLLE DES EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN UND VERPFLICHTUNG ZUR ZUSAMMENARBEIT
Artikel 27 - Vorabkontrolle
Artikel 28 - Konsultation
Artikel 29 - Verpflichtung zur Unterrichtung
Artikel 30 - Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 31 - Verpflichtung zur Stellungnahme bei behaupteten Verstößen
KAPITEL III - RECHTSBEHELFE
Artikel 32 - Rechtsbehelfe
Artikel 33 - Beschwerden des Personals der Gemeinschaften
KAPITEL IV - SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN UND DER PRIVATSPHÄRE IM RAHMEN INTERNER TELEKOMMUNIKATIONSNETZE
Artikel 34 - Anwendungsbereich
Artikel 35 - Sicherheit
Artikel 36 - Vertraulichkeit des Kommunikationsverkehrs
Artikel 37 - Verkehrsdaten und Daten für die Gebührenabrechnung
Artikel 38 - Nutzerverzeichnisse
Artikel 39 - Anzeige der Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen und deren Unterdrückung
Artikel 40 - Ausnahmen
KAPITEL V - UNABHÄNGIGE KONTROLLBEHÖRDE: DER EUROPÄISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
Artikel 41 - Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Artikel 42 - Ernennung
Artikel 43 - Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und finanzielle Mittel
Artikel 44 - Unabhängigkeit
Artikel 45 - Verschwiegenheitspflicht
Artikel 46 - Aufgaben
Artikel 47 - Befugnisse
Artikel 48 - Tätigkeitsbericht
KAPITEL VI - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 49 - Sanktionen
Artikel 50 - Übergangszeitraum
Artikel 51 - Inkrafttreten