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KAPITEL IV - SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN UND DER PRIVATSPHÄRE IM RAHMEN INTERNER TELEKOMMUNIKATIONSNETZE<br /><br />Artikel 34 - Anwendungsbereich

Dieses Kapitel findet unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Telekommunikationsnetzen oder Endgeräten Anwendung, die unter der Kontrolle eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft betrieben werden.

In diesem Kapitel bedeutet "Nutzer" jede natürliche Person, die ein unter der Kontrolle eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft betriebenes Telekommunikationsnetz oder Endgerät nutzt.

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