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Gesetzliche Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht bei den jeweils verantwortlichen Stellen sowohl bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt gem. § 23 des Gesetzes zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA) als auch bei den nicht-öffentlichen Stellen (z. B. bei Unternehmen und Vereinen) mit Sitz in Sachsen-Anhalt  als zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 40 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Einhaltung und Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Beschäftigten (m/w/d) der Geschäftsstelle

  • behandeln den Datenschutz betreffende Bürgereingaben,
  • kontrollieren auch ohne Anlass bei den verantwortlichen Stellen die Einhaltung des Datenschutzes,
  • führen das Register der meldepflichtigen automatisierten Verfahren,
  • beraten die Regierung und das Landesparlament bei Rechtsetzungsvorhaben, wenn dabei Vorschriften über den Datenschutz berührt sind, insbesondere wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten betroffen ist,
  • beraten die verantwortlichen Stellen in Fragen des Datenschutzes,
  • informieren mit dem Tätigkeitsbericht oder auf andere Weise die Öffentlichkeit zu Fragen des Datenschutzes im Kontrollbereich des Landesbeauftragten,
  • führen im Rahmen ihrer zeitlichen und personellen Möglichkeiten Fortbildungsveranstaltungen durch und halten Vorträge zum Datenschutz,
  • arbeiten mit den anderen für den Datenschutz zuständigen öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder zusammen.

Nicht zuständig ist der Landesbeauftragte für die in Sachsen-Anhalt ansässigen Bundesbehörden (z. B. das Umweltbundesamt), die der Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen. Bei den Gerichten des Landes beschränkt sich die Kontrolle des Landesbeauftragten auf deren Verwaltungstätigkeiten.

Nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nimmt der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Aufgabe des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr (§ 12 Abs. 2 IZG LSA). Das in Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) verbürgte Recht auf Informationsfreiheit gibt jedermann das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Durch den Erlass des IZG LSA sind grundsätzlich alle amtlichen Informationen, die bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind, zu allgemein zugänglichen Quellen geworden, zu denen gem. § 1 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. den nachfolgenden Regelungen des Gesetzes jeder einen freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Anspruch auf Informationszugang besitzt.

Die Befugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit entsprechen denen des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört die Vermittlung bei Streitfällen zwischen Bürgern und Behörden, die Beratung des Gesetzgebers und der Verwaltung sowie die Kontrolle der Anwendung des IZG LSA. Jeder, der sich in seinen Rechten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt verletzt sieht, kann sich an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wenden. Dieser kann Akten einsehen, die Behörden zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln, bei Verstößen gegen das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und im Fall der Nichtabhilfe Verstöße beanstanden.

 

Kontaktadressen für Ihre Datenschutzfragen

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, für deren Beantwortung der Landesbeauftragte einmal nicht selbst zuständig ist, finden Sie in der nachfolgenden Liste den passenden Ansprechpartner.

 

Kontaktadressen für Ihre Fragen zur Informationsfreiheit

Wenn Sie Fragen zur Informationsfreiheit haben, für deren Beantwortung der Landesbeauftragte einmal nicht selbst zuständig ist, finden Sie in der nachfolgenden Liste den passenden Ansprechpartner.