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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

11.2 Pilzsammler unter Videoüberwachung

Durch Pressemitteilungen und eine Kleine Anfrage eines Mitglieds des Landtages an die Landesregierung bzw. deren Beantwortung war der Landesbeauftragte auf ein "Modellprojekt Videoüberwachung von Wäldern in Sachsen-Anhalt" aufmerksam geworden. Ziel des Projekts war das frühzeitige Erkennen von Bränden.
Da der Landesbeauftragte nicht ausschließen konnte, dass das System außer zur Feststellung von Bränden auch zur Beobachtung von Pilzsammlern, Spaziergängern oder gar die Einsamkeit suchenden Pärchen missbraucht werden könnte, kontrollierte er das zuständige Forstamt.
Schnell stellte sich heraus, dass das ganze Verfahren zur Waldbrandfrüherkennung durchaus datenschutzgerecht war.
Mit dem Ziel, zukünftig niemandem mehr die katastrophalen Arbeitsbedingungen auf den Feuerwachtürmen zuzumuten, war zunächst in einem Pilotversuch auf einem hohen Turm, also mindestens in Baumwipfelhöhe, in einem waldreichen und stark waldbrandgefährdeten Landkreis eine Kamera montiert worden. Die Bilder dieser Kamera werden per ISDN zu einem Forstamt übertragen. Dabei handelt es sich nicht um einen Videodatenstrom, sondern um Schwarz-Weiß-Fotografien. Die Kamera schwenkt automatisch, und zwar, vom im Forstamt Beschäftigten nicht beeinflussbar, innerhalb von ca. acht Minuten um einmal 360° horizontal im Kreis. Von jedem Sektor werden kurz hintereinander drei Fotos gemacht. Das erste Bild jeder Serie wird vom Kamerarechner zu einem Panoramabild montiert und zum Leitstand im Forstamt gesendet. Außerdem vergleicht der Kamerarechner die drei Folgebilder auf Veränderungen, z.B. eine sich bewegende Rauchwolke eines möglichen Brandherdes. Ein solcher Bereich wird automatisch farblich markiert. Der Beschäftigte im Forstamt kann den detektierten Bereich stark vergrößern und entscheiden, ob Alarm ausgelöst wird. Die Möglichkeit, die Kamera in einem solchen Fall anzuhalten oder gar vertikal zu schwenken, hat er nicht, damit würde außerdem die fein justierte Entfernungsmessung gestört werden.

Aufgrund des Umstandes, dass die Kamera Bilder mindestens aus Baumwipfelhöhe liefert, auf denen im oberen Drittel der Horizont abgebildet wird, könnten u.U. zwar Menschen oder Fahrzeuge auf freien Flächen gesehen, keinesfalls aber erkannt werden. Damit liegt keine Erhebung personenbezogener Daten vor. Dem weiteren Ausbau durch Aufstellen weiterer Kameras steht aus Sicht des Landesbeauftragten nichts entgegen, wenn die genannten Rahmenbedingungen eingehalten werden.