Online-Formulare der Landesbeauftragten
Beschwerde einreichen
Nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie selbst betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
Datenschutzverletzung melden
Datenverarbeitende Stellen (Verantwortliche) sind gemäß Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.
> Meldung einer Datenschutzverletzung
Datenschutzbeauftragte melden
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter sind gemäß Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Über das Formular sind auch Änderungs- oder Abmeldungen möglich.
> Meldung einer/eines Datenschutzbeauftragten