Videoüberwachung - Hinweise für Betroffene und Verantwortliche
Regelmäßig erhält die Landesbeauftragte Anfragen oder Beschwerden zur Videoüberwachung. Dabei geht es vielfach um die Überwachung von Arbeitsplätzen, von öffentlich zugänglichen Bereichen oder von Privatgrundstücken durch die Nachbarn.
Eine Videoüberwachung stellt eine ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde keine pauschale Empfehlung zur Einrichtung einer Videoüberwachung abgibt, da häufig mildere Mittel zur Verfügung stehen, die weniger in die Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen eingreifen.
In diesem Infopaket sind Materialien zusammengestellt, die Verantwortlichen Informationen darüber bereitstellen, welche Ansprüche eine datenschutzgerechte Videoüberwachung erfüllen muss. Betroffene von Videoüberwachungen finden hier Hinweise dazu, wie sie sich gegen eine ihrer Meinung nach rechtswidrige Videoüberwachung zur Wehr setzen können.
- Dashcam und Datenschutz
Hinweise zur Verwendung von Kameras im Straßenverkehr (Stand: September 2024)
- Videoüberwachung auf Privatgrundstücken und in der Nachbarschaft
Handreichung der Landesbeauftragten (Stand: August 2024)
- Videoüberwachung aus Privatgrundstücken
Vortrag des Vertreters des Landesbeauftragten auf dem 11. Sicherheitstag der Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" am 19. Oktober 2022
- Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Stand: 17. Juli 2020)
- Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte (Stand: 29. Januar 2020)
- Dashcams
Positionspapier der Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung aus Fahrzeugen (Stand: 28. Januar 2019)
- Drohnen
Positionspapier der Datenschutzkonferenz zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen (Stand: 16. Januar 2019)
- Bodycams
Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zum Einsatz von Bodycams durch private Sicherheitsunternehmen (Stand: 22. Februar 2019)
- Videoüberwachung in Schwimmbädern
Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Stand: 8. Januar 2019)
- DSK-Kurzpapier Nr. 15
Auslegungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Datenschutz-Grundverordnung "Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung" (Stand: 17. Dezember 2018)
- Hinweisbeschilderung Videoüberwachung
Aus Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO ergeben sich die Mindestinformationen, die der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten mitzuteilen hat.
- Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 DS-GVO - PDF / DOCX
- Muster für ein vollständiges Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO - PDF / DOCX