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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

14.1.2.2 Übertragung im Internet

Datenschutzrechtlich problematisch ist die Tatsache, dass in den meisten Fällen die durch Passwort geschützten Inhalte des nicht-öffentlichen Teils völlig unverschlüsselt im Internet übertragen werden, obwohl insbesondere in den Protokollen auch personenbezogene Daten - z.B. bei Bewerbungsverfahren - enthalten sein können. Um zu verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von sensiblen personenbezogenen Daten erhalten und somit die Vertraulichkeit gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 DSG-LSA gefährdet wird, sollten die Seiten des nicht-öffentlichen Teils SSL-verschlüsselt übertragen werden. Dabei empfiehlt der Landesbeauftragte, ein SSL-Zertifikat von einer bei der RegTP akkreditierten Zertifizierungsstelle zu erwerben.