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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

14.1.2.3 Auftragsdatenverarbeitung

Bedient sich die öffentliche Stelle bei der Bereitstellung des Ratsinformationssystems einer privaten Firma und werden bei diesem Web-Hosting auch personenbezogene Daten verarbeitet, so handelt es sich hierbei um Auftragsdatenverarbeitung i. S. d. § 8 DSG-LSA. Da auf einen privaten Auftragnehmer die Vorschriften des DSG-LSA nicht anwendbar sind, ist gem. § 8 Abs. 6 DSG-LSA vertraglich sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die Bestimmungen des DSG-LSA befolgt und sich der Kontrolle durch den Landesbeauftragten unterwirft. Der Landesbeauftragte ist über die Beauftragungen zu unterrichten (§ 8 Abs. 6 Satz 2 DSG-LSA).