Menu
menu

VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

14.2 Videos von öffentlichen Flächen - Im Park überwacht

Aufgrund von Presseberichten erlangte der Landesbeauftragte Kenntnis davon, dass in einer kreisfreien Stadt die Videoüberwachung für eine öffentliche Fläche - den Stadtpark - wieder eingeführt worden war.

Im Rahmen eines Modellversuches war der Stadtpark bereits in den Jahren 1999 bis 2001 durch die Polizei einer entsprechenden Überwachung unterzogen worden. Die nunmehr erfolgte Videoüberwachung geht wiederum auf die Initiative der Polizei zurück. Die Bilder laufen auf Bildschirmen im Polizeirevier auf und werden von dort überwacht.

Die Videoüberwachungstechnik wird zwischenzeitlich von der kreisfreien Stadt bereitgestellt. Da der Polizei die entsprechende Technik landesweit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung steht und auch andere Kriminalitätsschwerpunkte überwacht werden sollen, hat die Stadt zur Absicherung einer kontinuierlichen Überwachung eigene Überwachungstechnik angeschafft.

Auf Nachfrage des Landesbeauftragten gab die Stadt als Grund für die Wiedereinführung der Videoüberwachung an, dass die Kriminalitätsrate im Stadtpark nach dem Abbau der Videoüberwachung wieder sprunghaft angestiegen sei. In dem Zeitraum der Überwachung sei die Anzahl der Straftaten insgesamt um 65% gesunken. Zudem nehme die Attraktivität des Stadtparks als Naherholungsgebiet in dem Maße ab, in dem die Anzahl der Straftaten zunehme.

Über den bisherigen Umfang der Überwachung hinaus kann in begründeten Fällen auch eine zeitlich begrenzte Videoaufzeichnung erfolgen. Diese Aufzeichnungen sind nach der geltenden Rechtslage zulässig. Die Aufnahmen dienen der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung. Zu diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Einwänden vgl. Ziff. 17.1.2.