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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

16.12 Zielnummernerfassung bei dienstlichen Telefonaten von Personalratsmitgliedern

Durch Hinweise aus verschiedenen Dienststellen wurde der Landesbeauftragte darauf aufmerksam gemacht, dass die Zielnummernerfassung bei dienstlichen Telefonaten von Personalratsmitgliedern problematisch sei, da der Kontakt und damit die Aktivitäten der Personalratsmitglieder auf einzelne Beschäftigte zurückzuführen wäre.

Grundsätzlich besteht ein allgemeines Kontrollrecht der Dienststellenleitung über die vom Personalrat geführten Telefonate nur hinsichtlich der Haushaltsverträglichkeit. Der Personalrat darf ebenso wenig außerdienstliche Gespräche über seinen Apparat auf Kosten der Dienststelle führen, wie dies auch andere Beschäftigte dürfen.

Im gemeinsamen Runderlass des MF und MI vom 9. April 1999 - Az. 22. 02614 - (MBl. LSA S. 565) "Allgemeine Richtlinien über die Errichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und -dienststellen (TKR)", welcher auch unter der Mitwirkung des Landesbeauftragten entstand, sind unter Ziff. 8 der Anlage zur TKR (Sonderregelung) Festlegungen für Personalvertretungen in Personalratsangelegenheiten getroffen; danach ist hier nur die Speicherung von Verbindungsgebühren zulässig.