VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005
17.2 Beendigung der Rasterfahndung nach dem 11. September 2001
Aus Anlass des 11. September 2001 wurde nach Einführung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern eine bundesweite Rasterfahndung nach sogenannten Schläfern eingeleitet. In Sachsen-Anhalt wurden ca. 66.000 Personendatensätze beim Landeskriminalamt angeliefert. Nach einem automatisierten Abgleich verblieben 1.292 sogenannte Prüffälle. In der weitergehenden Bearbeitung wurden die Prüffälle einer permanenten Überprüfung hinsichtlich der Rasterkriterien unterzogen. Durch die Feststellung von Ausschlusskriterien wurde die Anzahl der Prüffälle stetig reduziert.
Durch die Koordinierungsgruppe „Internationaler Terrorismus” beim Bundeskriminalamt wurde beschlossen, dass die Rasterfahndung unter dem Blickpunkt des internationalen Terrorismus am 31. März 2003 zu beenden ist.
In Sachsen-Anhalt wurden laut Darstellung des Landeskriminalamtes die im Rahmen der Rasterfahndung erhobenen Daten am 1. April 2003 vollständig gelöscht. Allerdings haben aus der Rasterfahndung gewonnene Datensätze fälschlicherweise Eingang in andere polizeiliche Datenbanken gefunden, sollen aber dort inzwischen ebenso gelöscht worden sein. Den Ablauf der Löschung wird sich der Landesbeauftragte noch vor Ort darstellen lassen.