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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

18.7 Datenschutz in der Rechtsförmlichkeitsprüfung

Im Rahmen ihres Arbeitskreises Justiz haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einen Prüfkatalog zur Datenschutzvereinbarkeit von Gesetzen und Verordnungen erarbeitet.

Dieser soll ggf. noch durch einen Teil zum technischen Datenschutz ergänzt werden. Angesichts anstehender Gesetzesvorhaben war es angezeigt, den Prüfkatalog bereits vorher dem Justizministerium mit der Bitte zuzuleiten, ihn bei künftigen Rechtsetzungsvorhaben zu berücksichtigen.

Der Landesbeauftragte hat mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass der Justizminister den Fragen des Datenschutzes im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung eine besondere Bedeutung beimisst und die übersandte Anregung im Rahmen der Überarbeitung der „Grundsätze der Rechtsförmlichkeit” berücksichtigen will.