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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

6.2 Europol

Europol hat sich im Berichtszeitraum in Den Haag nicht nur bei der Zahl der Mitarbeiter weiter vergrößert, sondern zeigt zunehmend Erfolge bei der Abstimmung und Koordinierung von Einsätzen von Polizeikräften aus den Mitgliedsstaaten der Union. Schwerpunkte waren der weitere Ausbau der Analysedateien, die Integration der 10 neuen Mitgliedsländer und der weitere Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten. Verbesserungsbedürftig ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung.

Gesetzlicher Änderungsbedarf zeigt sich bei den Regelungen über die Unterstützung und Zusammenarbeit mit Drittländern (z.B. der Drogenbekämpfung in Südamerika und Vorderasien). Auch die Speicherdauer der Daten in den Analysedateien soll von bisher 3 auf 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Rechtliche Änderungen sind aber bei der Europolkonvention angesichts der Anzahl zu beteiligender Mitgliedsländern nicht einfach.

Die Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) hat auch in den Jahren 2003 und 2004 wieder jeweils eine Kontrolle durchgeführt, die Schwachstellen bei der technischen Absicherung, aber auch Mängel bei den aus den Mitgliedsländern angelieferten Unterlagen und deren Verarbeitung bei Europol ergeben haben. Einzelheiten können dem zweiten Tätigkeitsbericht der GKI für die Zeit von 2002 bis 2004 entnommen werden. Die Sprachfassungen sind im Februar 2005 fertiggestellt worden.

In den letzten Tätigkeitsberichten ist darüber berichtet worden, dass der Landesbeauftragte in Person seit 1998 zweites deutsches Mitglied in der GKI für Europol war und dieses Gremium zuletzt von Oktober 2002 bis 2004 als Präsident geleitet hat. In dieser Zeit ist eine Zusammenarbeit mit der neuen (ersten) US-amerikanischen Datenschutzbehörde bei dem neu errichteten US-Heimatschutzministerium begründet worden.

Obwohl der Bundesrat den Landesbeauftragten im Oktober 2003 noch einmal für fünf Jahre als Kontrollmitglied gewählt hatte, ist diese Aufgabe im Hinblick auf den inzwischen vollzogenen Amtswechsel in Sachsen-Anhalt zum 31. Dezember 2004 niedergelegt worden. Der Bundesrat hat als Nachfolger für die Bundesländer auf Vorschlag der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder den Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch gewählt.