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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

7.2 Die Virtuelle Poststelle

Rechtsgrundlagen für elektronisches Verwaltungshandeln werden zunehmend gelegt. Die technische Ausstattung der privaten Haushalte nimmt ebenso zu wie der Wunsch, elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren zu können. Doch nur eine sichere und vertrauliche Kommunikation und ein ausreichender Schutz der personenbezogenen Daten lässt die Bürgerinnen und Bürger die eGovernment-Anwendungen akzeptieren.

Die entstehenden Kommunikations- und Interaktionsprozesse bedürfen einer sicheren technischen Basis. Vielfältige technische Funktionen sind zu gewährleisten, wie beispielsweise die Authentifizierung, die Signaturprüfung und -erstellung, das Ver- und Entschlüsseln eingehender und ausgehender Informationen, die Überprüfung von Nachrichten auf schädliche Inhalte oder richtige Adressierungen. Ein Lösungsweg hierfür ist die so genannte Virtuelle Poststelle. Sie stellt die Schnittstellen für gesicherte Kommunikation zur Verfügung und fungiert als zentrales Security-Gateway.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wollten die Entwicklung unterstützen und begleiten. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten hatte daher entsprechende Empfehlungen formuliert und als Handreichung „Die Virtuelle Poststelle im datenschutzgerechten Einsatz” veröffentlicht. In enger Kooperation insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt die Handreichung die datenschutzrechtlichen und technischen sowie organisatorischen Anforderungen, die zu beachtenden Sicherheitsaspekte und die Architektur der Virtuellen Poststelle. Der Landesbeauftragte hat die Handreichung auf seiner Homepage eingestellt.