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Anlage 24

Entschließung der 68. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28./29. Oktober 2004 in Saarbrücken zur Datensparsamkeit bei der Verwaltungsmodernisierung

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder begrüßen die Bemühungen, Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung bürgernäher und effizienter zu erbringen. Sie fordern, dass im Zug von Maßnahmen der Verwaltungsreform die sich dadurch bietenden Möglichkeiten genutzt werden, um das Datenschutzniveau zu verbessern. Verwaltungsvereinfachung muss auch dazu genutzt werden, weniger personenbezogene Daten zu verarbeiten. Künftig müssen Verfahren und Datenflüsse wesentlich besser überschaubar und nachvollziehbar sein. Besonders sollen die Möglichkeiten der Technik genutzt werden, Risiken zu minimieren, die mit der Zentralisierung von Datenbeständen verbunden sind.

Werden Rechtsvorschriften, etwa im Steuerrecht oder im Arbeits- und Sozialrecht und hier insbesondere bei Änderungen in den Systemen der sozialen Sicherung, mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung erlassen, sind die Auswirkungen auf den Datenschutz frühzeitig zu prüfen. Im Ergebnis müssen die Normen den gesetzlich verankerten Grundsatz der Datenvermeidung umsetzen und somit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern deswegen, bei Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung und darüber hinaus bei allen Regelungsvorhaben darauf zu achten, dass das damit verbundene Potential an Datensparsamkeit und Transparenz ausgeschöpft wird.

Hierzu ist eine Folgenabschätzung auf mögliche Beeinträchtigungen der informationellen Selbstbestimmung vorzunehmen. Die Ergebnisse sind in geeigneter Form zu dokumentieren.