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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

10. Forschung

Auch in diesem Berichtszeitraum hat die Anzahl der Forschungsvorhaben in erheblichem Maße zugenommen. Insgesamt wurden 15 Forschungsvorhaben datenschutzrechtlich beraten. Dabei war festzustellen, daß weiterer Informationsbedarf zur gesetzlich vorgeschriebenen informierten Einwilligung (§ 4 Abs. 2 DSG-LSA) besteht, wenn es um die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten geht. 

Bis auf wenige Ausnahmen wurde der Landesbeauftragte aber rechtzeitig zur Beratung oder zur datenschutzrechtlichen Überprüfung der Konzepte hinzugezogen, so daß in den meisten Fällen durch überschaubare Änderungen den datenschutzrechtlichen Anforderungen Genüge getan werden konnte. 

Mehrere Forschungsprojekte befaßten sich mit bestimmten Personenkreisen (z.B. festgesetzte Altersgrenzen oder Fördermittelempfänger), dabei war festzustellen, daß die datenschutzgerechte Erreichbarkeit dieses speziellen Personenkreises häufig Probleme bereitete. Teilweise wurde übersehen, daß es sich bereits bei den Anschriften um personenbezogene Daten handelt, und die Übermittlung dieser Anschriften bereits der Einwilligung bedurft hätte. 

Der Landesbeauftragte hat daher wiederholt auf die Möglichkeit des Adreßmittlungsverfahrens hingewiesen. Hierbei können die Forscher die Informationsunterlagen zusammenstellen und kuvertieren. Die Kuverts werden der öffentlichen Stelle übergeben, die über die benötigten Adressen verfügt (z.B. Meldeamt). Diese Stellen übertragen dann nur die Anschriften der Probanden auf die Umschläge und versenden sie. Nun kann der Proband selbst entscheiden, ob er sich für den vorgesehenen Forschungszweck zur Verfügung stellen und mit den Forschern Kontakt aufnehmen will. 

Im folgenden sollen drei Projekte und ihre datenschutzrechtlichen Problembereiche zur Verdeutlichung näher beschrieben werden.