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Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO wiedergegeben. Die in den Papieren enthaltenen Auffassungen stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.

Die weitere Nutzung der hier bereitgestellten Kurzpapiere ist nur mit Quellenangabe (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) zulässig. Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (dl-de/by-2-0).

Quellenangabe: https://datenschutzkonferenz-online.de/kurzpapiere.html

  • Kurzpapier Nr. 1: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO
    Siehe hierzu auch die ausführlichen Hinweise und Muster zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO
  • Kurzpapier Nr. 7: Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
    • Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
    • Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO