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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

10.1 Klinische Tumorregister

Die datenschutzrechtliche Überprüfung der ersten Konzepte zur Errichtung der Tumorregister in Magdeburg, Halle und Dessau hatte seinerzeit ergeben (I. Tätigkeitsbericht, S. 53), daß sie in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt werden sollten und damit keine öffentlichen Stellen im Sinne des § 3 DSG-LSA gewesen wären. Nach gemeinsamen Beratungen mit der Aufsichtsbehörde, den Leitern der Tumorregister und dem Landesbeauftragten, wurden die Konzepte dahingehend geändert, daß die Tumorregister nunmehr als klinische Register bei den Universitätskliniken Halle und Magdeburg und beim Städtischen Klinikum in Dessau geführt werden. Damit handelt es sich bei ihnen um öffentliche Stellen. 

Die datenschutzrechtliche Überprüfung und Überarbeitung der Konzepte wurde im Februar 1996 abgeschlossen.
Zwischenzeitlich wurde am Klinischen Tumorregister der Martin-Luther-Universität Halle eine Kontrolle nach § 22 Abs. 1 DSG-LSA durch den Landesbeauftragten vorgenommen. Bei dieser Kontrolle wurden keine datenschutzrechtlichen Verstöße festgestellt.