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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

11.4 Datenschutz im Rettungsdienst

Bereits im II. Tätigkeitsbericht (S. 57) hatte sich der Landesbeauftragte eingehend mit der Problematik der ärztlichen Dokumentation im Rettungswesen und der Übermittlung personenbezogener medizinischer Daten von Patienten an dritte Stellen auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, daß der Inhalt und die Aufbewahrung des Notarzteinsatzprotokolles nunmehr datenschutzgerecht geregelt sind. 
Trotz dieser klaren Regelungen wandten sich verschiedene Notärzte erneut wegen der unzulässigen Übermittlung medizinischer Daten an den Landesbeauftragten. 

Die Prüfung ergab, daß in allen Fällen an die Träger des Rettungsdienstes ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung neben den erforderlichen Daten zur Abrechnung auch medizinische Daten der Patienten übermittelt worden waren. Daß diese Übermittlung mangels Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstieß, war den Trägern der Rettungsdienste ebensowenig bewußt, wie die Tatsache, daß damit die ärztliche Schweigepflicht verletzt wurde. 
Aber auch den Ärzten war nicht klar, daß sie solchen, für sie erkennbar rechtswidrigen Forderungen, nicht nachkommen dürfen, ohne sich selbst der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. 
Die Beratungsgespräche führten in allen Fällen zu einer sofortigen Änderung des praktizierten Verfahrens. Die unzulässig erhobenen personenbezogenen Daten wurden entsprechend § 16 Abs. 2 Nr. 1 DSG-LSA umgehend gelöscht.