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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

11.7 Chipkarten

Bereits seit geraumer Zeit verfolgt der Landesbeauftragte gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der anderen Länder die Entwicklungen auf dem Sektor der Chipkartenanwendungen, vorrangig im Bereich der Medizin (Krankenversichertenkarte, Röntgen-Card, Apotheken-Card - vgl. II. Tätigkeitsbericht, S. 54), aber auch in den Bereichen Kommunikation und Finanzwesen mit wachsender Besorgnis. Aus diesem Grund wurde durch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 9./10.11.1995 eine Entschließung zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Chipkarteneinsatz im Gesundheitswesen gefaßt (Anlage 5). Damit soll allen für Kartenprojekte im Gesundheitswesen Verantwortlichen ein Arbeitsmittel an die Hand gegeben werden, das helfen kann, das Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Für die Gesetzgeber bei Bund und Ländern existiert hier erheblicher Regelungsbedarf, um die rasch fortschreitende Entwicklung rechtlich zu begleiten und zu kanalisieren und - im Interesse der Bürger - Fehlentwicklungen vorzubeugen.

Weiterhin hat der Arbeitskreis Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hierzu eine Orientierungshilfe zu "Anforderungen zur informationstechnischen Sicherheit bei Chipkarten" (Stand 02.12.1996) erarbeitet. Diese Orientierungshilfe ist beim Landesbeauftragten erhältlich.