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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

13.2 Kryptographie

Sichere kryptographische Verfahren für Zwecke der

  • digitalen Signatur (elektronische Unterschrift),

  • Identifikation/Authentisierung und Zugriffskontrolle (z.B. als „digitaler Ausweis” in Netzen) und

  • Verschlüsselung

sind Voraussetzungen für einen wirksamen Datenschutz beim Einsatz von Informationstechnik mit lokaler (LAN) wie auch überregionaler (MAN, WAN) Vernetzung. Es wird jedoch weltweit in unterschiedlicher Ausprägung kontrovers diskutiert, inwieweit die mit der Kryptierung verbundene Erhöhung der IT-Sicherheit - und damit auch des Datenschutzes - sich staatlichen Sicherheitsinteressen unterzuordnen hat.
Auch in Deutschland existiert dieser Zwiespalt; einerseits will man dem Bürger - das zeichnet den demokratischen Rechtsstaat aus - die Möglichkeit der vertraulichen Kommunikation geben, andererseits sehen sich die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, ohne eine Öffnung kryptografischer Verfahren zu ihren Gunsten, in ihrer Aufgabenwahrnehmung eingeschränkt bzw. behindert.
Als Beispiel sei hier das Argument genannt, es sei eine Gefährdung des Rechtsstaates, falls durch eine Kryptierung kriminelle Machenschaften im Telefon- oder im Datenverkehr nicht mehr aufgedeckt und damit auch deren Inhalte als Beweismittel nicht mehr genutzt werden könnten.

Der Landesbeauftragte hat sich gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der anderen Länder frühzeitig an einer entsprechenden Diskussion beteiligt, in deren Ergebnis die Entschließung zu „Forderungen zur sicheren Übertragung elektronisch gespeicherter personenbezogener Daten” vom 09.05.1996 (Anlage 6) entstand.
Für den Landesbeauftragten ist z.Zt. nicht nachvollziehbar, warum im gegenwärtigen Briefverkehr für jedermann Verschlüsselungsmethoden zumindest theoretisch möglich und zulässig sind, demgegenüber bei modernen Kommunikationstechnologien ein Kryptographiegesetz die Bürger ohne Unterschied bevormunden und sogar kriminalisieren soll.