III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997
13.3 Optische Datenspeicherung
Im Berichtszeitraum sind auch in Sachsen-Anhalt vermehrt Anwendungsgebiete für die optische Datenspeicherung (z.B. CD-ROM, WORM-Platte) entstanden. Grund ist häufig die Umstellung von Archivierungssystemen wegen Platzmangels.
Markanter Unterschied zwischen herkömmlichen magnetischen Speicherungsmethoden auf Festplatten, Disketten oder Magnetbändern und den o.g. Speichermedien ist, daß diese Speichermedien (außer ROD-MO) nur einmal beschreibbar sind und gespeicherte Daten ausschließlich durch Vernichten des gesamten Datenträgers physisch gelöscht werden können. Soll der Datenträger weiter genutzt werden, bietet die WORM-Technologie gewisse Möglichkeiten. Enthält die Indexdatei des übergeordneten Dateiverwaltungssystems einen Sperrvermerk, kann ein Zugriff auf die gespeicherten gesperrten Daten ausgeschlossen werden; allerdings sind hierzu außerdem flankierende Organisationsanweisungen erforderlich.
Der Landesbeauftragte mußte wiederholt öffentliche Stellen darauf aufmerksam machen, daß die an die Stelle der Löschung tretende Sperrung nach § 16 Abs. 3 Ziff. 3 DSG-LSA bisweilen die in Spezialgesetzen geforderte physische (unumkehrbare) Löschung der Daten nicht ersetzen kann, eine solche Speicherung also unzulässig sein könnte.
Eine Möglichkeit, hier doch Recht und Technik in Einklang zu bringen, besteht darin, unter Verwendung des alten Datenträgers einen neuen Datenträger zu beschreiben, der die zu löschenden Daten nicht mehr enthält.
Im Zusammenhang mit der optischen Datenspeicherung hat der Arbeitskreis Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Ständigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Orientierungshilfe herausgegeben, die beim Landesbeauftragten abgefordert werden kann.